Collaudo (Hauptuntersuchung)

ist bei Neuwagen nach 4 Jahren und dann alle 2 Jahre durchzuführen. Sie muss innerhalb des Monats der Erstzulassung durchgeführt werden. Fahrzeuge ohne Collaudo dürfen nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Das Auto darf nur mehr bis zur nächsten ermächtigten Werkstatt gebracht werden. Sollte das jedoch nicht gemacht werden, ist eine Geldstrafe bis zu 7.369 € zu errichten und zusätzlich wird das Fahrzeug bis zu 90 Tage stillgelegt!